Wer für das Ostermahl shoppt, sollte darauf achten, dass Alkohol auch in Lebensmitteln enthalten sein kann, bei denen man es nicht vermutet. Zum Beispiel kann er in Lebensmitteln, die einer Gärung unterliegen, vorkommen. Da gilt zum Beispiel für Fruchtsäfte, Sauerkraut oder Kefir sowie für Brot. Während Alkohol durch Gärprozesse zwar als unbedenklich, auch für die genannten Personengruppen, gilt, da er meist in sehr geringen Mengen enthalten ist, gibt es Fälle, bei denen Vorsicht geboten ist. So ist zum Beispiel Toastbrot in der Regel nur vorgebacken und kann in der Verpackung weiter gären, so dass auf natürliche Weise Alkohol entsteht. Dieser verflüchtigt sich zwar beim Auftoasten, ungebacken bleibt er aber weiter enthalten. Mehrere Scheiben Toastbrot können schon eine nicht unerhebliche Menge Alkohol enthalten. Auch wer beim Ostermenü anstoßen möchte, sollte bei der Getränkeauswahl genau hinsehen. „Sogenannte alkoholfreie Getränke, wie Bier, dürfen als solches bezeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt weniger als 0,5 Vol.-% beträgt. Wenn er über 1,2 Vol.-% liegt, muss das Getränk als alkoholhaltig gekennzeichnet werden, liegt er unter 1,2 Vol.-%, gilt das nicht“, weiß die Expertin. Bedeutet: Auch wenn alkoholfrei draufsteht, kann trotzdem ein geringer Alkoholanteil enthalten sein. Für Menschen, die Alkohol vermeiden müssen, ein wichtiger Punkt. Statt auf den für viele Menschen an Ostern üblichen Eierlikör zu setzen, können alkoholfreie Mocktails wie ein alkoholfreier Espresso Martini eine leckere Alternative sein. Und wer gar nicht auf Eierlikör verzichten mag: Es gibt ihn auch in alkoholfreier Variante.